Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist in den §§ 3 ff unserer Satzung geregelt.
Zur Begründung der Mitgliedschaft ist die Zeichnung zweier Pflichtanteile (Geschäftsguthaben) in Höhe von jeweils 1.200,00 EUR, insgesamt also 2.400,00 EUR, notwendig.
Wir erheben ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 EUR.
Das Geschäftsguthaben, jeweils mit dem Stand vom 1. Januar eines Jahres, wird von der Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG verzinst (Dividende).
Die aktuelle Verzinsung beträgt 4% pro Jahr.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln die §§ 13 ff unserer Satzung.
Die Mitgliedschaft muss während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses bestehen.
Mit der Kündigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft gekündigt werden.
Nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist erhält das Mitglied sein eingezahltes Geschäftsguthaben zurück.
Die Kündigung der Wohnung ist jedoch nicht zwangsläufig mit der Kündigung der Mitgliedschaft verbunden. Selbstverständlich können Sie weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben.
Für das Fortbestehen der Mitgliedschaft gibt es gute Beweggründe:
- Erneute Wohnungsversorgung bei der Genossenschaft zu einem späteren Zeitpunkt.
- Gegebenenfalls spätere Übertragung des Geschäftsguthabens auf Kinder oder Enkel.
- Interessante Verzinsung des Geschäftsguthabens.