Aktuelles

Anschluss unserer Objekte an das Glasfasernetz

Die TKG-Novelle ist bereits zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten und soll dazu beitragen, dass die Telekommunikationsinfrastruktur in Deutschland modern und zukunftsfähig bleibt. Allerdings bringt die TKG-Novelle einige Neuerungen mit sich, welche die Wohnungsgenossenschaft Köln-Süd eG und seine Mieterinnen und Mieter direkt betrifft.

Die größte Änderung ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs der Breitbrandgebühren zum 30. Juni 2024. Durch das Entfallen dürfen die Kosten der Breitbandgebühren nicht mehr im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen umlegt werden. Bisher konnte die Wohnungsgenossenschaft durch den Abschluss eines Sammelvertrages über den gesamten Bestand entsprechend umfangreiche Leistungen sowie günstige Preise verhandeln. Im gesamten vergangen Kalenderjahr 2023 zahlten unsere Mitglieder gerade einmal einen Betrag in Höhe von 12,71 EUR pro Anschluss. In der Regel liegen die Kosten für einen Kabelanschluss bei rund 10 EUR pro Monat. Aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs haben wir den Sammelvertrag für den Kabelanschluss zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Selbstredend werden die Kosten der Breitbandgebühren für das Jahr 2024 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2025 nur zur Hälfte auf unsere Mieterinnen und Mieter umgelegt. Die anfallenden Kosten für das zweite Halbjahr 2024 brauchen Sie also nicht bezahlen.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir einen Vertrag über den Anschluss unserer Objekte an das Glasfasernetz mit der Firma NetCologne abschließen konnten. Damit werden die Kosten für unsere Mieterinnen und Mieter zukünftig möglichst geringgehalten und unsere Objekte erhalten eine moderne und zukunftsfähige Telekommunikationsinfrastruktur. Im Laufe diesen Jahres wird der Ausbau gestartet und unsere Objekte, sowie die Wohnungen, werden sukzessive an das Glasfasernetz angeschlossen. Der Zeitpunkt des Ausbaus an Ihrem Objekt und in Ihrer Wohnung wird jeweils kurzfristig vorher kommuniziert. Sobald Ihre Wohnung an das Netz angeschlossen ist, werden Modernisierungskosten in Form des sogenannten Glasfaserbereitstellungsentgeltes in Höhe von 5,00 EUR pro Monat fällig. In diesem Betrag sind alle Kosten für die Grundversorgung mit TV-Programmen und Rundfunkprogrammen sowie ein Internetzugang enthalten. Zusammenfassend können wir folgendes mitteilen:

  • Kurzfristig brauchen Sie nicht tätig werden, da Sie bis zum 31. Dezember 2024 wie bisher Fernseh- und Radioprogramme empfangen können.
  • Für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 zahlen Sie lediglich sechs Monate lang die Kosten von 1,08 Euro pro Monat.
  • Sobald Ihre Wohnung an das Glasfasernetz angeschlossen ist, werden Modernisierungskosten in Höhe von 5,00 Euro pro Monat fällig – darin ist die Grundversorgung mit Fernseh- und Radioprogrammen enthalten.

Mit dieser zukunftsorientierten Entwicklung machen wir deutlich, dass unsere Genossenschaft im Sinne Ihrer Mitglieder handelt. Auf unser Engagement können Sie sich verlassen!

Wir werden Sie über den aktuellen Stand weiter informieren. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www.koeln-sued.de/aktuelles und unter www.koeln-sued.de/mitgliederbroschuere.